Ab dem 15. März 2021 dürfen in Österreich bei Trinkwasseranlagen zwischen der Übergabestelle und der Entnahmestelle ausschließlich entsprechend registrierte Produkte verbaut werden. Hintergrund ist die EU-Trinkwasserrichtlinie, die der Gesetzgeber in der „Verordnung des Österreichischen Institutes für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA“ vom 15. März 2019 festgelegt hat. Die Verordnung besagt, dass Rohre, Formstücke und Gebäudearmaturen in der Trinkwasserversorgung innerhalb eines Gebäudes zwischen der Übergabestelle und der Entnahmestelle nach zweijähriger Übergangsfrist der ÖNormen-Serie B 5014 1-3 entsprechen müssen.
Herz Armaturen hat rechtzeitig für alle betroffenen Trinkwasserprodukte den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Herz Kugelhähne, Absperrventile, Strangregulierventile, Zirkulationsbegrenzer, Druckreduzierer, Aluverbundrohre, Pressfittinge aus Messing (Pipefix) und PPSU, Schiebehülsenfittinge (Quikfix) und Klemmverbindungen verfügen nun über eine Registrierungsbescheinigung und damit den Nachweis der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Baustoffliste ÖA und der Trinkwassereignung gemäß ÖNorm B 5014 1-3.
Die Trinkwasserprodukte des heimischen Herstellers können damit bei jedem Bau- und Renovierungsprojekt gesetzeskonform in der Trinkwasserversorgung verwendet werden.